Donnerstag, 30. September 2010

RECHENEXEMPEL

Am 28. September erhielt Frau B. mit der Post ein Schreiben, in dem ihr angekündigt wurde, dass mit ihrem Ableben in den frühen Morgenstunden des 9. Oktober zu rechnen sei. Frau B. las den Brief erst am 29. September gegen 14. 00 Uhr. Da Frau B. letzthin auf postalischem Wege beinahe ausschließlich Rechnungen erhielt, hatte es sie nicht gedrängt den grauen, geschäftlich aussehenden Umschlag zu öffnen. In dem Schreiben wurde ihr geraten, „Ihre persönlichen und geschäftlichen Angelegenheiten bis zu dem angegebenen Termin in der von Ihnen gewünschten Weise zu regeln.“ Sogar Name und Adresse eines Notars in der Innenstadt waren angegeben:  „Für den Fall, dass Sie bisher nicht in Beziehungen zu einem Anwalt oder Notar stehen, können wir Ihnen die Kanzlei ...  empfehlen.“ Das Schreiben schloss mit guten Wünschen und der Hoffnung, sie sehe dem Kommenden mit heiterer Gelassenheit entgegen. Die Unterschrift war nicht zu entziffern, doch wies der Briefkopf als Absenderin Dr. Josefa Serafina Paraplum, Diplom-Futorologin M.A. aus. Auch eine e-mail-Adresse war angegeben.  

Frau B. las den ersten Satz erneut: „..., dass mit Ihrem Ableben in den frühen Morgenstunden des 9. Oktober zu rechnen ist.“ Das bedeutet, sagte sie sich, nicht, dass ich in jedem Fall am 9. Oktober in der Früh sterben werde sondern lediglich, dass damit gerechnet wird. Frau B. beschloss, sich unter der angegebenen Adresse nach der Berechnungsgrundlage zu erkundigen.

2 Kommentare:

  1. Soll das bedeuten, dass du damit rechnest, Frau Barby in einer Woche "ableben" zu lassen? Oder was? A.S.

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  2. Liebe A! Auf der Basis welcher Berechnungsgrundlage nimmst du das an? ;-)

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