Sonntag, 19. Juni 2011

Hohes Ende: Ein Devotionsritter ist tot!

Der Herzog von Croy ist tot. Der Mann war, wie ich erfahre, 97 Jahre alt und starb im 59. Jahr einer glücklichen Ehe. Beerdigt wird er am Mittwoch in der Klosterkirche zu Karthaus.

Ich habe den Herzog von Croy nicht gekannt. Ich bewege mich nicht in Kreisen, in denen man eine geborene Gräfin Du Chastel De La Howarderie antrifft, ganz zu schweigen von einer Alexandra Miloradovich A.D.GFL.H. (Wie sehr ich begehre zu wissen, was diese Abkürzungen bedeuten...).

Der Verstorbene trug, zähle ich, acht Vornamen, die korrekt, wie ich lese, durch Kommata getrennt werden:

Carl-Emanuel, Ludwig, Petrus,
Eleonore, Alexander, Rudolph, Engelbert, Benno
Herzog von Croy.

So gibt sein Erbe jedenfalls an.

Das ist mir neu: Dass der edelste Adel (Herzoge stehen, das weiß ich, soviel Proust et.al. habe ich gelesen, ganz oben, Grafen sind auch ziemlich nobel, Barone nähern sich dem Volkstümlichen) sich so schreibt: mit Kommata getrennt. Es ist, so sieht das aus, ein Herzog eben nicht einer, sondern schleppt in Form  jedes seiner Vornamen jeweils noch eine symbolische Existenz quasi souverän mit sich herum. Der ich bin, sind viele meiner Ahnen, heißt das. Möglicherweise – oder es ist ein (respektive sieben) Tippfehler?

Ich bin überzeugte Republikanerin. Und sehe es als historische Notwendigkeit an, dass die Köpfe des Königs und seiner Fürsten in die Körbe rollten anno 1789ff.  und wo es sonst drauf ankam. Für mich gilt nicht: Der König ist tot: Es lebe der König! 


Der Herzog ist tot. Ruhe er in Frieden. Um ihn trauert, neben etlichen Prinzen und Prinzessinnen, Gräfinnen und Grafen auch eine Tante namens Ilse, geb. Hofmann.

Das ist doch schön. Und poetisch. Irgendwie.

11 Kommentare:

  1. a.d.gfl.H : aus dem gräflichen Hause
    Tante Ilse ist die Ehefrau des Clemens Croÿ, Ehrenbürger ("S. D. Prinz Clemens von Croÿ") der Gemeinde St. Oswald ob Eibiswald, Steiermark, Österreich. Es dürfte sich dabei nach Deutschem Adelsrecht um eine morganatische Ehe handeln, deshalb wohl auch das Bedürfnis nach abk. Abgrenzung bei manchen Adelsgemahlinen. In Österreich übrigens gilt das Adelsaufhebungsgesetz.

    (welch' feine Klinge! : )

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  2. Herzlichen Dank! Ich bin entzückt! Küss die Hand... (oder wie???)

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  3. den Ring, liebe Melusine! Nicht die Hand... ; )

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  4. Man sieht´s: Keine Ahnung hat sie. Sollte aber, die "von Barbys" sind doch alter Adel, sowieso. Und dann noch verwitwete Ghiberti. (Doch bedenken Sie: Die Ehe wurde nie vollzogen ;-))

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  5. *wälztsichambodenvorlachendemvergnügen*

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  6. Königliche Köpfe rollen seit 1587, nicht erst seit 1789 ff. Und kurz nachzuschlagen, dass Ludwig XVI. 1793 geköpft wurde, sollte auch für eine Republikanerin nicht zu viel Mühe sein.

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  7. @Bonaventura Deshalb steht da auch ff. Eben. Das Datum kenne ich natürlich. (Ich hebe zum Jahrestag der Köpfung kein Glas. Um Spekulationen vorzubeugen.)

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  8. @Bonaventura: Ich verstehe den Tiefgang Ihrer Anmerkung nicht so recht. Sie haben doch gelesen, dass ein Angehöriger von gehobenem Adelsrang bereit war, seine Staatsbürgerschaft zu verleugnen (nicht bloß abzulegen, das hätte nichts genutzt), um seine Besitztümer vor der Bodenreform in Sicherheit zu bringen. Sie haben auch gelesen, dass in Österreich ein öffentlich-rechtlicher Verwaltungskörper das Adelsaufhebungsgesetz ignoriert, welches im Verfassungsrang steht.
    Dem einen springen bürgerliche Notabeln bei, um ihn vor der Wirkung allgemein gültigen Rechts zu schützen, dem anderen wird's gleich von behördlicher Seite nachgetragen. Missverstehen Sie mich bitte nicht, Bonaventura, wenn ich Sie zu Ihrer Haltung betreffend die beschriebenen Sachverhalte befragen möchte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es der "Geldadel" von heute nicht wesentlich anders hält mit der Loyalität zu seinen Untertanen und der Willfährigkeit eben jener. (ein Hoch auf die mutige und standhafte Assessorin, übrigens!)

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  9. Verdammt, was bin ich sauer!
    Danke, Melusine, dass Sie diesen blödheitstriefenden anonymen Kommentar weggenommen haben.

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  10. Vom oben beschriebenen Kontext her neige ich dem Vorschlag Kienspans zu, dann würde es sich um eine genealogische Abkürzung „aus dem gräflichen Hause“ handeln. Vermutlich wurden (seit anno dazumal durch die vielen Übertragungen von Dokument zu Dokument) Groß- und Kleinschreibung vertauscht bzw. der Einfachheit halber angeglichen (bzw. die Schreibweise von Geschichts-/Ratsschreibern nicht korrekt übernommen oder von vornherein falsch eingetragen).
    Ansonsten – je nach dem, was der Dir bekannte Kontext noch hergibt – wäre auch das „Überbleibsel“ einer alten Huldigung oder einer Art „Formel“, die zu Ehren eines „Ritterschlags“ od. einer ähnlichen „Belohbigung“ damals ausgesprochen wurde, denkbar? Siehe [nur] zum Vergleich [od. ggf. als Anregung] folgenden Artikel über die „Erbhuldigungen bei den oberösterreichischen Ständen in den Jahren 1732-1741-1743“ (dort die Bsp. S. 256 Mitte und S. 260 Mitte): http://www.ooegeschichte.at/uploads/tx_iafbibliografiedb/mooela_16_0256-0269.pdf

    Ansonsten - ein Blick in den Text kann auch so mal ganz erheiternd sein ;-)
    Was die Interpunktionsregeln betrifft - siehe mein Blogkommentar zu Deinem Eintrag heute [sonst sprengt es hier noch das Eingabefeld ;-)]
    http://wiederworte.twoday.net/stories/der-kaiser-ohne-krone-ist-tot/#31626754

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  11. Liebe Teresa, mir ist gar kein weiterer Kontext bekannt, als die Anzeige in der F.A.Z., durch die der Erbe den Tod anzeigt und Zeitpunkt und Ort des Begräbnisses bekannt gegeben hat. Die Namen inkl. Schreibweise und Zusätzen sind einfach dieser Anzeige entnommen, die ich eigenartig fand. (Zugegeben ich lese die Todeanzeigen in der F.A.Z. aufmerksamer, als diejenigen in der Frankfurter Rundschau. Sie sind einfach interessanter.)

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