Am Abend des 5. April 1945, das war ein Donnerstag, erhielt aus Berlin Otto Thorbeck den Auftrag ins KZ Flossenbürg zu fahren, um Dietrich Bonhoeffer zum Tode zu verurteilen und die unmittelbare Hinrichtung zu veranlassen. Thorbeck, ein SS-Richter, erfuhr, dass im Reich der öffentliche Verkehr bereits weitgehend zusammengebrochen war. Von Nürnberg aus nach Flossenbürg zu gelangen, erwies sich als überaus schwierig. Thorbeck gelang es erst am Sonntag in einem Güterzug bis Weiden mitgenommen zu werden.
Während Thorbeck Reisegelegenheiten nach Flossenbürg suchte, packten in Berlin Walther Huppenkothen und seine Frau mehrere große Koffer. Sie wussten, dass der Krieg verloren war. Die Fahrt in der Wagenkolonne der SS nach Flossenbürg in Bayern, wo Huppenkothen als Ankläger gegen Bonhoeffer auftreten sollte, diente gleichermaßen der Ausführung des letzten Führer-Befehls und der Vorbereitung der eigenen Flucht. Am Samstagabend traf Huppenkothen in Flossenbürg ein und begann sofort, das Standgerichtsverfahren vorzubereiten. Zum Verdruss Huppenkothens, der es eilig hatte, stellte sich heraus, dass Bonhoeffer aus Versehen nach Schönberg transportiert worden war. Obwohl es an der Front zu diesem Zeitpunkt schon kein Benzin mehr gab, gelang es dem KZ-Kommandanten Treibstoff für die 160 km lange Fahrt über Weiden nach Schönberg und zurück aufzutreiben.
Unterdessen saß Thorbeck in Weiden fest. Es gab keine regulären Verbindungen mehr nach Flossenbürg. Kurz entschlossen beschlagnahmte er ein Fahrrad und legte die letzten 20 km auf diesem zurück. In der Nacht von Sonntag auf Montag konnte schließlich in Flossenbürg das Verfahren durchgeführt werden, dessen Urteile am Donnerstag in Berlin gefällt worden waren. In den Morgenstunden des 9. Aprils wurden Wilhelm Canaris, Hans Oster, Theodor Stünck, Karl Sack, Ludwig Gehre und Dietrich Bonhoeffer erhängt.
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