Ein Beitrag von BenHuRum
AMTLICHES SCHREIBEN vom 5.6.2011 (Auszug)
"Die Zeit vom 20.12.1989 bis 10.02.1992 kann nicht als Anrechnungszeit vorgemerkt werden, weil sie nach Ablegung des Abschlusses zurückgelegt worden ist. (...) Um die Altersrente für besonders langjährige Versicherte zu erhalten, ist die Wartezeit mit derzeit 284 Monaten nicht erfüllt, es fehlen noch 195 Monate. Nach den bisher gespeicherten Daten kann die Wartezeit auch nicht mehr bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze erreicht werden."
ANTWORTSCHREIBEN (handschriftlich) vom 7.6.2011 (Auszug)
"Die Zeit haben wir nicht zurückgelegt, sondern aufgezehrt. Wir waren hungrig. Vergeben Sie uns gütigst. Wir fühlen uns dennoch gut auf- und nicht zurückgestellt. Auf Ihre kostenlose Beratung können wir gegebenenfalls verzichten. Lassen Sie sich nicht unterkriegen."
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen