Donnerstag, 7. Juni 2012

CUI BONO? - Der Fiskalpakt

Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands, so meldet die bürgerlich sich nur noch nennende Presse heute Abend, habe einen Sieg davon getragen. Sie wolle und werde dem sogenannten Fiskalpakt zustimmen, den Bundeskanzlerin Merkel, die den Einflüsterungen der Marktideologen wohl nicht erliegt, sondern sich ihnen willig hingibt, auf europäischer Ebene ausgehandelt bzw. erzwungen hat. Im Gegenzug habe die SPD erreichen können, dass Merkels Regierung sich für eine Finanztransaktionssteuer einsetzen (! - mehr nicht!) werde. 

Abgesehen davon, dass in der Rezession (wie sie in Südeuropa längst Fakt ist) die Fixierung der staatlichen Wirtschaftspolitik auf die Eindämmung der Ausgaben unsinnig ist, höhlt der Fiskalpakt nachhaltig die demokratischen Grundrechte des Souveräns und dessen Vertretung, des Bundestages, aus. Dessen wichtigstes  Recht, nämlich die Haushaltspolitik, wird ohne Kündigungsmöglichkeit (!) auf außerstaatliche Institutionen übertragen und Automatismen in Kraft gesetzt, die (wirtschafts-)politische Entscheidungen in Zukunft unmöglich machen. Es ist keine Übertreibung zu sagen, dass der Fiskalpakt  ein Schritt zur Abschaffung der Demokratie ist. Als Hoffnung bleibt - wieder einmal - den verbliebenen Demokraten in Deutschland allein das Bundesverfassungsgericht.

Der SPD wird meine Stimme nicht fehlen bei kommenden Wahlen. Spätestens seit 1993 ist diese Partei für mich nicht mehr wählbar. Damals stimmte sie dem sogenannten "Ayslkompromiss" zu, der faktisch eine Abschaffung des Asylrechts in Deutschland war. Ich bin nachtragend in solchen Dingen. Man kann sich über manches streiten. Wo aber Grundrechte und demokratische Prinzipien tangiert sind, fehlt mir die Kompromissfähigkeit. Ich werde jetzt schauen, wer sonst noch dem sogenannten Fiskalpakt zustimmt. Bei den Grünen kann man das nicht nur nicht ausschließen, man muss vielmehr davon ausgehen. Es ist verhängnisvoll, dass ausgerechnet jetzt die Linke, die als einzige politische Kraft in Deutschland sich klar gegen den Pakt positioniert hat, vor allem mit sich selbst beschäftigt ist.

Dies ist ein mit "heißer Nadel gestrickter" Post. Was sich hier vorbereitet, macht mich zornig und ratlos. Die Bundesrepublik Deutschland hatte mit dem ursprünglich als Provisorium gedachten Grundgesetz eine Verfassung, auf die man stolz sein konnte. Seit 1989 wird diese Verfassung Schritt für Schritt verwässert und ausgehöhlt, durch Ergänzungen und Zusätze, die letztlich immer nur ein Ziel verfolgen: Die politischen Gestaltungsmöglichkeiten des Volkes und seiner Vertreter und die Geltung der Grundrechte einzuschränken. 

Ein Schelm, der Böses dabei denkt ... 

6 Kommentare:

  1. Liebe Melusine. Deutschland hatte noch nie eine Verfassung.

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  2. Deutschland ist mir egal. Die BRD hatte das Grundgesetz.

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  3. Es gibt sogesehen keine BRD, sondern laut dem Grundgesetz existiert immernoch das Deutsche Reich. Steht dort. Und das Grundgesetz ist natürlich keine Verfassung sondern ein Verfassungsstatut der Alliierten.

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  4. Die BRD ist ebenfalls nicht existent. Laut dem Grundgesetz, das keine Verfassung sondern ein Besatzungsstatut der Aliierten ist, existiert nach wie vor das Deutsche Reich. Ich weiß ... man mags nicht wissen.

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  5. Ja, ich habe gern in dieser Fiktion gelebt. Deshalb fühle ich mich seit 1989 auch so heimatlos. In der "neuen" Präambel ist übrigens die Rede davon, dass das "deutsche Volks sich Kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz" gegeben hat. Erwähnt werden dann auch die neuen Bundesländer. Die meisten Völkerrechtler stimmen darüber überein, dass der Zwei-Plus-Vier-Vertrag (1991) als "abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" auch das rechtliche Ende des Deutschen Reiches besiegelt.

    Ich persönlich habe große Hochachtung vor jenen Frauen und Männern, die auf Herrenchiemsee das Grundgesetz formulierten, unter ihnen besonders Elisabeth Selbert. Sie allein als Ausführende von Vorgaben der Besatzungsmächten zu betrachten, halte ich für falsch. Es gab Vorgaben, zweifellos. Es gab aber große Spielräume. Und sie wurden genutzt. IDas von dir als "Besatzungsstatut" bezeichnete GG mit seiner Betonung der Grundrechte als Menschen- und nicht als Bürgerrechte könnte aus meiner Sicht in seiner ursprünglichen Form beispielhaft auch für andere Staaten sein.

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  6. Ich stimme zu. "Könnte". Ich selbst tendiere mehr zur Verfassung der Vereinigten Staaten. Aber das hat persönliche Gründe. Deutschland wird mir immer suspekt bleiben. Aber das führt jetzt zu weit.

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