Unserer Redaktion ist folgendes Schreiben an ein Schulamt zugespielt worden. Wir veröffentlichen es auf Wunsch der Beteiligten anonym. Der Verfasser ist der Redaktion persönlich bekannt.
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus gegebenem Anlass bitte ich um eine rechtsverbindliche Antwort zu der Frage, ob eine Schülerin oder ein Schüler von der Schule verwiesen wird, wenn sie eine Lehrkraft tötet.
Dass er/sie NICHT mit einem Schulverweis rechnen muss, wenn er/sie
- in die Turnhalle pinkelt
- die Wände der Toilette mit Kacke bestreicht
- Atteste fälscht und im großen Stil verkauft
- Lehrkräfte beleidigt
- Lehrkräfte bestiehlt
- manipulierte Fotos oder Videos von Lehrkräften ins Internet hochlädt
- Lehrkräfte mit Mord bedroht
- Lehrkräfte körperlich angreift,
weiß ich schon.
Bitte antworten Sie mir nicht mit Ihrem üblichen "Es kommt darauf an...".
Ich habe den Beruf der Lehrkraft lang gerne ausgeübt. Das Arbeitsumfeld und die Arbeitsbedingungen haben sich aber in letztet Zeit so dramatisch gewandelt, dass sich diesen Beruf keinem jüngeren Menschen mehr empfehlen würde. Daher bitte ich Sie zusätzlich um Auskunft, ob Sie bereit wären, Ihren Arbeitsplatz an einem amtlichen Schreibtisch mit mir zu tauschen.
Mit frustrierten Grüßen
*****(Name der Redaktion bekannt)
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